Das E-Rezept kommt
Zwischenzeitlich zeichnen sich die Grundstrukturen der Thematik Infrastruktur für das E-Rezept ab.
Jede Apotheke braucht 4 Module, um an der Thematik Infrastruktur teilzunehmen: - die Heilberufe-Ausweise zur Identifikation der Apothekerin oder des Apothekers
- einen Institutsausweis zur Identifikation der Apotheke
- einen Connector zur Verbindung des IT-Systems
- ein Karten-Lesegerät für den Heilberufe-Ausweis und die elektronische Gesundheitskarte
Nach derzeitigem Stand sollen die Kammern im Zusammenwirken mit den Aufsichtsbehörden die entsprechenden Bestätigungen zur Erteilung der Heilberufe-Ausweise bzw. des Institutsausweises koordinieren. Für den Heilberufe-Ausweis ist eine beglaubigte Kopie der Approbationsurkunde vorzulegen. Die Kammern erteilen einen Bescheid über die Berechtigung zur Nutzung eines Heilberufe-Ausweises bzw. zur Ausstellung einer Institutionskarte, den Sie bei den jeweiligen Anbietern mit vorlegen.
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