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Liebe Mandantinnen und Mandanten,
liebe Leserinnen und Leser,

seit dem 1. Januar 2025 gilt eine neue gesetzliche Verpflichtung für Unternehmen, die elektronische Aufzeichnungssysteme (z. B. Kassen, Taxameter, ERP-Systeme mit Kassenfunktion) einsetzen.

Die Frist zur Meldung dieser Systeme bei der Finanzverwaltung läuft – wir informieren Sie in diesem Sondernewsletter daher über die wichtigsten Anforderungen und bieten Ihnen bei Bedarf unsere Unterstützung an.

Elektronische Meldepflicht für elektronische Einzelaufzeichnungssysteme bis spätestens 31.07.2025

1. Wer ist betroffen?

Die Meldepflicht gilt für Unternehmen, die folgende Systeme nutzen:

  • Elektronische Kassensysteme (z. B. in Einzelhandelsgeschäften, Restaurants, aber auch z. B. in der Praxissoftware eines Arztes)
  • Registrierkassen (z. B. in Bäckereien, Kiosken, Supermarkt)
  • Taxameter und Wegstreckenzähler (für Taxiunternehmen)
  • Verbundene Systeme (z. B. Bestellsysteme in der Gastronomie)
  • Faktura- und ERP-Systeme mit Kassenmodul (auch wenn das Modul nicht aktiv genutzt wird)

Wichtig: Für jede Betriebsstätte ist eine eigene Meldung erforderlich, die sämtliche dort eingesetzten elektronischen Aufzeichnungssysteme vollständig umfasst (sogenannte „Bruttomethode“).

Welche gesetzlichen Anforderungen diebezüglich speziell für Ärzte, Zahnärzte und Heilberufler gelten, hat WP/StB Michael Liedtke (Schneider + Partner GmbH) zusammen mit weiteren branchenspezifischen Hinweisen zur Kassenführung in diesem Video für Sie zusammengefasst.

2. Was ist zu tun?

Alle betroffenen Systeme müssen bis spätestens 31. Juli 2025 elektronisch an die Finanzverwaltung gemeldet werden.

3. Wie erfolgt die Meldung?

Es gibt drei Möglichkeiten zur Meldung:

  • Anmeldung über das Online-Portal ELSTER der Finanzverwaltung
  • Upload einer XML-Datei mit den erforderlichen Informationen über ELSTER
  • Übermittlung an die Finanzverwaltung über eine Drittanbietersoftware via ERIC-Schnittstelle 

Wichtig: Sie können die Meldung selbstständig und kostenlos nach einer Registrierung im Online-Portal ELSTER vornehmen.

Alternativ ist auch eine Meldung über den Kassenhersteller rechtlich zulässig, sofern dieser diesen Service anbietet.

Eine sehr gute ausführliche Video-Anleitung zur Kassenanmeldung über ELSTER finden Sie in folgendem YouTube-Video von Steuerberater Lukas Hendricks:

YouTube-Video: Kassenmeldung in ELSTER , jetzt elektronisches Aufzeichnungssystem beim Finanzamt anmelden § 146a AO

4. Welche Angaben sind erforderlich?

Für die Meldung benötigen Sie folgende Informationen:

  • Angaben zum Steuerpflichtigen & Identifikationsnummer
  • Anzahl & Art und Software-Version der elektronischen Aufzeichnungssysteme
  • Seriennummern der eingesetzten Hard- und Software
  • Datum der Anschaffung & Inbetriebnahme
  • ggf. Datum der Außerbetriebnahme 
  • Art, Seriennummer & Datum der Inbetriebnahme der zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE)

5. Was ist künftig zu melden?

Auch nach der Erstmeldung müssen bestimmte Änderungen innerhalb eines Monats gemeldet werden:

  • Neuanschaffungen oder Austausch eines Systems
  • Wechsel der TSE oder Systemkomponenten
  • Standortwechsel eines Systems
  • Außerbetriebnahme (für Systeme, die ab dem 1. Juli 2025 außer Betrieb genommen werden)
Ergänzende Hinweise:

Bei der Abmeldung von Systemen, die vor dem 1. Juli 2025 außer Betrieb genommen wurden, besteht nur dann eine Meldepflicht, wenn zuvor eine Anmeldung erfolgt ist.

Die Abmeldung aller bisher im Betrieb eingesetzten elektronischen Aufzeichnungssysteme kann mit einer Gesamtmeldung je Betriebsstätte erfolgen, ohne jedes einzelne System aufführen zu müssen.

Die Meldepflichten gelten auch für geleaste oder gemietete Systeme.

Es ist ratsam, alle Änderungen an Ihren elektronischen Aufzeichnungssystemen sorgfältig zu dokumentieren, um die fristgerechte Meldung sicherzustellen und die formelle Ordnungsmäßigkeit der Buchführung zu gewährleisten.

6. Unser Service für Sie

Gern unterstützen wir Sie bei der fristgerechten Meldung. Hierfür benötigen wir lediglich eine exportierte XML-Datei aus Ihrem Kassensystem.

Unsere Pauschale für die Übermittlung an die Finanzverwaltung beträgt EUR 150,00 zzgl. USt. pro Betriebsstätte.

Sollten Sie hierzu Fragen haben oder noch weitere Informationen benötigen, stehen wir Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung.

Ihr Team der
SCHNEIDER + PARTNER GmbH
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Schneider + Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft
Lortzingstraße 37
01307 Dresden
Deutschland

0351 34078-0
info[at]schneider-wp.de

Geschäftsführer: WP StB Dipl.-Bw. Henning Horn | StB RA Stefan Kurth | WP StB Dipl.-Kfm. Mario Litta | StB Dipl.-Oec. Knut Michel | WP StB Dipl.-Kfm. Klaus Schneider | WP StB Dipl.-Kfm. Michael Liedtke | WP StB Dipl.-Kfm. Sven Limbach | StB Dipl.-Betrw. (BA) Maxi­mi­lian Anke | StB Dipl.-Kfm. (FH) Carsten Pohl | WP StB Dipl.-Kfm. Chris­tian Seeberg | WP StB Dipl.-Kffr. Metka Jasper | StBin Dipl.-Kffr. Dr. Katharina Brähler
Register: Amts­ge­richt München | HRB 59780
Tax ID: DE 129472360
Pflicht­in­for­ma­tion gemäß Art. 12 ff. DS-GVO Hier finden Sie die Pflicht­in­for­ma­tion gem. Art. 12 ff. DS-GVO der Schneider + Partner GmbH. Steu­er­be­rater Die Steu­er­be­rater der Schneider + Partner GmbH in der Nieder­las­sung München sind Mitglieder der Steu­er­be­ra­ter­kammer München (Aufsichts­be­hörde, Anschrift: Neder­lin­gerstr. 9, 80638 München). Die Steu­er­be­ra­ter­kammer Die Steu­er­be­rater der Schneider + Partner GmbH in den Nieder­las­sungen Dresden und Chem­nitz sind Mitglieder der Steu­er­be­ra­ter­kammer des Frei­staates Sachsen. (Aufsichts­be­hörde, Anschrift: Emil-Fuchs-Str. 2, 04105 Leipzig) Die gesetz­liche Berufs­be­zeich­nung "Steu­er­be­rater" wurde in der Bundes­re­pu­blik Deutsch­land verliehen. Der Berufs­stand der Steu­er­be­rater unter­liegt im Wesent­li­chen den nach­ste­henden berufs­recht­li­chen Rege­lungen: Steu­er­be­ra­tungs­ge­setz (StBerG) Durch­füh­rungs­ver­ord­nungen zum Steu­er­be­ra­tungs­ge­setz (DVStB) Berufs­ord­nung (BOStB) Steu­er­be­ra­ter­ver­gü­tungs­ver­ord­nung (StBVV) Fach­be­ra­ter­ver­ord­nung (FAO). Die aktu­ellen Geset­zes­texte sind auf den Inter­net­seiten der Bundes­steu­er­be­ra­ter­kammer unter www.bstbk.de abrufbar. Unter dem Menü­punkt "Der Steu­er­be­rater" -> Berufs­recht bzw. Steu­er­be­rater/​in und Fach­be­rater/​in sind die berufs­recht­li­chen Rege­lungen in aktu­eller Fassung einsehbar. Wirt­schafts­prüfer Die Wirt­schafts­prüfer der Schneider + Partner GmbH sind Mitglieder der Wirt­schafts­prü­ferkammer (Aufsichts­be­hörde, Anschrift: Rauch­straße 26, 10787 Berlin). Die gesetz­liche Berufs­be­zeich­nung "Wirt­schafts­prüfer" wurde in der Bundes­re­pu­blik Deutsch­land verliehen. Der Berufs­stand der Wirt­schafts­prüfer unter­liegt im wesent­li­chen nach­fol­gend genannten berufs­recht­li­chen Rege­lungen: Wirt­schafts­prü­ferord­nung (WPO), Berufs­sat­zung für Wirt­schafts­prüfer/​verei­digte Buch­prüfer (BS WP/​vBP), Wirt­schafts­prü­fer­prü­fungs­ver­ord­nung (WiPrPrüfV) Satzung für Quali­täts­kon­trolle, Siegel­ver­ord­nung, Wirt­schafts­prüfer-Berufs­haft­pflicht­ver­si­che­rungs­ord­nung. Die aktu­ellen Geset­zes­texte sind auf den Inter­net­seiten der Wirt­schafts­prü­ferkammer unter www.wpk.de abrufbar. Unter der Rubrik "WPK" - Rechts­vor­schriften sind die berufs­recht­li­chen Rege­lungen in aktu­eller Fassung einsehbar. Rechts­an­wälte Die Rechts­an­wälte der Schneider + Partner GmbH in der Nieder­las­sung München sind Mitglieder der Rechts­an­walts­kammer München (Anschrift: Im Tal 33, 80331 München). Die Rechts­an­wälte der Nieder­las­sung Dresden sind Mitglieder der Rechts­an­walts­kammer Sachsen (Aufsichts­be­hörde, Anschrift: Glacisstr. 6, 01099 Dresden) Die gesetz­liche Berufs­be­zeich­nung "Rechts­an­walt" wurde in der Bundes­re­pu­blik Deutsch­land verliehen. Für die Tätig­keit von Rechts­an­wälten gelten: die Bundes­rechts­an­walts­ord­nung (BRAO) die Bundes­rechts­an­walts­ge­büh­ren­ord­nung (BRAGO) das Rechts­an­walts­ver­gü­tungs­ge­setz (RVG) die Berufs­ord­nung für Rechts­an­wälte (BORA) die Fach­an­walts­ord­nung (FAO) Für den Bereich des inter­na­tio­nalen Rechts­ver­kehrs gilt die Stan­des­re­ge­lung der Rechts­an­wälte in der Euro­päi­schen Gemein­schaft (CCBE-Berufs­re­geln). Die aktu­ellen Geset­zes­texte sind auf den Inter­net­seiten der Bundes­rechts­an­walts­kammer (BRAK) unter www.brak.de (Rubrik: Infor­ma­ti­ons­pflichten gemäß § 5 TMG) abrufbar. Unter der Rubrik "Für Anwälte" -> Berufs­recht sind die berufs­recht­li­chen Rege­lungen in aktu­eller Fassung einsehbar.