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Liebe Mandantinnen und Mandanten,

aus aktuellem Anlass weisen wir darauf hin, dass das DATEV Kassenbuch online nicht als Aufzeichnungssystem nach § 146a (1) AO eingestuft wurde und somit nicht unter die Kassenmeldepflicht fällt.

Dies bedeutet:

Bislang gibt es keine Pflicht zur Nutzung eines elektronischen Kassensystems. Eine sog. „offene Ladenkasse “ ist grundsätzlich weiterhin zulässig, sofern die zahlreichen Aufzeichnungspflichten erfüllt werden. Dabei muss die Pflicht der Einzelaufzeichnung eingehalten werden, d.h. jeder einzelne Verkaufsvorgang muss handschriftlich dokumentiert werden. Dabei haben die Aufzeichnungen ganz ohne technische Hilfsmittel zu erfolgen und sie müssen vollständig, chronologisch und manipulationssicher sein. Der Aufwand, der bei Verwendung einer offenen Ladenkasse zu betreiben ist, sollte nicht unterschätzt werden.

Als offene Ladenkasse gelten eine summarische, retrograde Ermittlung der Tageseinnahmen sowie manuelle Einzelaufzeichnungen ohne Einsatz technischer Hilfsmittel. Hierunter fällt auch die mechanische Registrierkasse.

Eine Ausnahme von der Einzelaufzeichnungspflicht besteht, sofern Sie als Unternehmer

  • Waren verkaufen
  • an eine Vielzahl von unbekannten Personen
  • gegen Barzahlung.

In diesem Fall wird der Kassenbestand am Ende des Geschäftstages gezählt und dann wird rückwärts (retrograd) gerechnet, um die Tageseinnahmen zu ermitteln (Kassenbericht). Die fortlaufend nummerierten, aneinandergereihten, handschriftlichen Kassenberichte stellen dann das Kassenbuch dar.

Der Einsatz digitaler Hilfsmittel und/oder elektronischer Unterstützung kann jedoch dazu führen, dass eine offene Ladenkasse von der Finanzbehörde nicht mehr als offene Ladenkasse eingestuft wird.

Zur Nutzung von DATEV Kassenbuch online:

Das DATEV Kassenbuch online ist nicht TSE-fähig.

Das DATEV Kassenbuch online darf nur genutzt werden, um den Prozess der Datenübergabe in die Buchführung zu digitalisieren. Beim Einsatz einer offenen Ladenkasse sind die Grundaufzeichnungen (erstmalige Erfassung der Geschäftsvorfälle) immer handschriftlich zu erfassen. Fehlende handschriftliche Grundaufzeichnungen können im Prüfungsfall dazu führen, dass die Kassenführung verworfen wird.

Der Einsatz von DATEV Kassenbuch online befreit in keinem Fall von der handschriftlichen Grundaufzeichnungspflicht.

Empfehlungen zur Vermeidung von Problemen: 

  1. Vollständiger Verzicht auf Bareinnahmen
  2. Prüfen Sie, ob in Ihrer Software eine TSE-fähige Kasse integriert ist. Falls ja, melden Sie diese (auch bei Nichtnutzung) bis spätestens 31. Juli 2025 beim Finanzamt auf elektronischem Weg an – siehe unser Sondernewsletter hierzu vom 28.05.205.
  3. Nutzen Sie diese Kasse zur Erfassung der unbaren Geschäftsvorfälle und prüfen Sie, ob eine DATEV-Schnittstelle bzw. alternativ eine Schnittstelle im csv-Format existiert.
  4. Sollte es keine TSE-fähige Kasse in Ihrer Software geben: Achten Sie darauf, dass ihre handschriftlichen Aufzeichnungen vollständig, chronologisch und manipulationssicher geführt werden.
  5. Nutzen Sie das Kassenbuch online auf keinen Fall für die Grundaufzeichnungen.

Für Rückfragen stehen wir gern zur Verfügung.

Ihr Team der
SCHNEIDER + PARTNER GmbH
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Schneider + Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft
Lortzingstraße 37
01307 Dresden
Deutschland

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Geschäftsführer: WP StB Dipl.-Bw. Henning Horn | StB RA Stefan Kurth | WP StB Dipl.-Kfm. Mario Litta | StB Dipl.-Oec. Knut Michel | WP StB Dipl.-Kfm. Klaus Schneider | WP StB Dipl.-Kfm. Michael Liedtke | WP StB Dipl.-Kfm. Sven Limbach | StB Dipl.-Betrw. (BA) Maxi­mi­lian Anke | StB Dipl.-Kfm. (FH) Carsten Pohl | WP StB Dipl.-Kfm. Chris­tian Seeberg | WP StB Dipl.-Kffr. Metka Jasper | StBin Dipl.-Kffr. Dr. Katharina Brähler
Register: Amts­ge­richt München | HRB 59780
Tax ID: DE 129472360
Pflicht­in­for­ma­tion gemäß Art. 12 ff. DS-GVO Hier finden Sie die Pflicht­in­for­ma­tion gem. Art. 12 ff. DS-GVO der Schneider + Partner GmbH. Steu­er­be­rater Die Steu­er­be­rater der Schneider + Partner GmbH in der Nieder­las­sung München sind Mitglieder der Steu­er­be­ra­ter­kammer München (Aufsichts­be­hörde, Anschrift: Neder­lin­gerstr. 9, 80638 München). Die Steu­er­be­ra­ter­kammer Die Steu­er­be­rater der Schneider + Partner GmbH in den Nieder­las­sungen Dresden und Chem­nitz sind Mitglieder der Steu­er­be­ra­ter­kammer des Frei­staates Sachsen. (Aufsichts­be­hörde, Anschrift: Emil-Fuchs-Str. 2, 04105 Leipzig) Die gesetz­liche Berufs­be­zeich­nung "Steu­er­be­rater" wurde in der Bundes­re­pu­blik Deutsch­land verliehen. Der Berufs­stand der Steu­er­be­rater unter­liegt im Wesent­li­chen den nach­ste­henden berufs­recht­li­chen Rege­lungen: Steu­er­be­ra­tungs­ge­setz (StBerG) Durch­füh­rungs­ver­ord­nungen zum Steu­er­be­ra­tungs­ge­setz (DVStB) Berufs­ord­nung (BOStB) Steu­er­be­ra­ter­ver­gü­tungs­ver­ord­nung (StBVV) Fach­be­ra­ter­ver­ord­nung (FAO). Die aktu­ellen Geset­zes­texte sind auf den Inter­net­seiten der Bundes­steu­er­be­ra­ter­kammer unter www.bstbk.de abrufbar. Unter dem Menü­punkt "Der Steu­er­be­rater" -> Berufs­recht bzw. Steu­er­be­rater/​in und Fach­be­rater/​in sind die berufs­recht­li­chen Rege­lungen in aktu­eller Fassung einsehbar. Wirt­schafts­prüfer Die Wirt­schafts­prüfer der Schneider + Partner GmbH sind Mitglieder der Wirt­schafts­prü­ferkammer (Aufsichts­be­hörde, Anschrift: Rauch­straße 26, 10787 Berlin). Die gesetz­liche Berufs­be­zeich­nung "Wirt­schafts­prüfer" wurde in der Bundes­re­pu­blik Deutsch­land verliehen. Der Berufs­stand der Wirt­schafts­prüfer unter­liegt im wesent­li­chen nach­fol­gend genannten berufs­recht­li­chen Rege­lungen: Wirt­schafts­prü­ferord­nung (WPO), Berufs­sat­zung für Wirt­schafts­prüfer/​verei­digte Buch­prüfer (BS WP/​vBP), Wirt­schafts­prü­fer­prü­fungs­ver­ord­nung (WiPrPrüfV) Satzung für Quali­täts­kon­trolle, Siegel­ver­ord­nung, Wirt­schafts­prüfer-Berufs­haft­pflicht­ver­si­che­rungs­ord­nung. Die aktu­ellen Geset­zes­texte sind auf den Inter­net­seiten der Wirt­schafts­prü­ferkammer unter www.wpk.de abrufbar. Unter der Rubrik "WPK" - Rechts­vor­schriften sind die berufs­recht­li­chen Rege­lungen in aktu­eller Fassung einsehbar. Rechts­an­wälte Die Rechts­an­wälte der Schneider + Partner GmbH in der Nieder­las­sung München sind Mitglieder der Rechts­an­walts­kammer München (Anschrift: Im Tal 33, 80331 München). Die Rechts­an­wälte der Nieder­las­sung Dresden sind Mitglieder der Rechts­an­walts­kammer Sachsen (Aufsichts­be­hörde, Anschrift: Glacisstr. 6, 01099 Dresden) Die gesetz­liche Berufs­be­zeich­nung "Rechts­an­walt" wurde in der Bundes­re­pu­blik Deutsch­land verliehen. Für die Tätig­keit von Rechts­an­wälten gelten: die Bundes­rechts­an­walts­ord­nung (BRAO) die Bundes­rechts­an­walts­ge­büh­ren­ord­nung (BRAGO) das Rechts­an­walts­ver­gü­tungs­ge­setz (RVG) die Berufs­ord­nung für Rechts­an­wälte (BORA) die Fach­an­walts­ord­nung (FAO) Für den Bereich des inter­na­tio­nalen Rechts­ver­kehrs gilt die Stan­des­re­ge­lung der Rechts­an­wälte in der Euro­päi­schen Gemein­schaft (CCBE-Berufs­re­geln). Die aktu­ellen Geset­zes­texte sind auf den Inter­net­seiten der Bundes­rechts­an­walts­kammer (BRAK) unter www.brak.de (Rubrik: Infor­ma­ti­ons­pflichten gemäß § 5 TMG) abrufbar. Unter der Rubrik "Für Anwälte" -> Berufs­recht sind die berufs­recht­li­chen Rege­lungen in aktu­eller Fassung einsehbar.