April 2026
Liebe Mandantinnen und Mandanten, liebe Leserinnen und Leser,
steuerliche und rechtliche Rahmenbedingungen entwickeln sich kontinuierlich weiter – und mit ihnen die Fragen aus der Praxis. Mit der Aktivrente, neuen Entscheidungen zur Grunderwerbsteuer oder aktuellen Entwicklungen rund um Arbeitszeit und doppelte Haushaltsführung greifen wir auch in dieser Ausgabe in den aktuellen STEUERinformationen wieder Themen auf, die unmittelbare Relevanz für Unternehmen und Privatpersonen haben.
Gleichzeitig war der März in unserer Beratergruppe in besonderer Weise von Beständigkeit und Entwicklung geprägt: Mehrere persönliche Jubiläen stehen stellvertretend für langjährige Verbundenheit und Erfahrung innerhalb unserer Teams.
Passend dazu blicken wir auch im April auf ein gemeinsames Jubiläum innerhalb der SCHNEIDER + PARTNER Beratergruppe: Genau heute vor 35 Jahren begann mit einer handvoll Mitarbeitern in München und Dresden die Geschichte von SCHNEIDER + PARTNER. Ein Anlass, den die inzwischen über 180 Kolleginnen und Kollegen aus allen drei Standorten bei einem gemeinsamen Jubiläumstag Ende dieses Monats in Bayreuth gebührend miteinander feiern werden – zusammen mit den Gründern Klaus Schneider und Dr. Bernd Kugelberg, die den Grundstein für die Entwicklung unserer Beratergruppe gelegt haben.

Ein weiterer Höhepunkt: Die erneute Auszeichnung von SCHNEIDER + PARTNER und GRAF TREUHAND als „Deutschlands beste Wirtschaftsprüfer für den Mittelstand“ bestätigt die kontinuierliche Qualität der Arbeit unserer Prüfungsteams. Lesen Sie mehr dazu in den NEWS aus der Beratergruppe.
Inhaltlich richten wir den Blick zudem nach vorn: Das Thema Unternehmensnachfolge und Transaktionen gewinnt weiter an Bedeutung. Unser Kollegenneinblick aus der M&A-Praxis zeigt, wie komplex diese Prozesse sind – und warum eine frühzeitige Auseinandersetzung so entscheidend ist. Passend dazu laden wir Sie auch an dieser Stelle noch einmal herzlich zu unserem M&A-Thementag am 29. April in Dresden ein.
Und nicht zuletzt: Mit Blick auf die Osterzeit zeigt ein aktuelles Urteil, dass auch gut gemeinte Großzügigkeit steuerliche Folgen haben kann – ein Thema, das wir ebenfalls für Sie eingeordnet haben.
Wir wünschen Ihnen eine informative Lektüre und Ihnen und Ihren Familien erholsame Feiertage und ein schönes Osterfest.
Ihre SCHNEIDER + PARTNER Beratergruppe
|